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   BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99   

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BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99 (https://dejure.org/2003,815)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99 (https://dejure.org/2003,815)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 (https://dejure.org/2003,815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Gewährung eines die abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet ergänzenden ruhegehaltsfähigen Zuschusses - niedrigere Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten in den neuen Ländern derzeit noch verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss ; Verletzung des Gleicheitsgrundsatzes; Anerkennung der im Beitrittsgebiet erworbenen Vorbildung; Begriff der Befähigungsvoraussetzungen ; Ableistung des Vorbereitungsdienstes im bisherigen Bundesgebiet

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten "Ostbesoldung"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten "Ostbesoldung"

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten Ostbesoldung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 120
  • NJ 2004, 72
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 17 ff. m.w.N.).

    a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).

    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).

    Es kann, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertentscheidungen entgegenstehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 17 ff. m.w.N.).

    bb) Im Hinblick auf das Ziel der schnellen Gewinnung von dringend benötigtem Fachpersonal hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - im Fall des Begünstigungsausschlusses eines Richters, der die universitäre Vorbildung nicht im bisherigen Bundesgebiet erworben hat, entschieden, dass es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, die Gewährung des Zuschusses an Richter davon abhängig zu machen, ob das nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - zu den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zählende rechtswissenschaftliche Studium sowie die erste juristische Staatsprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert worden sind.

    Es handelt sich zwar auch hier um laufbahnrechtlich vorausgesetzte Vorbildungen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BRRG); sie vermitteln aber in der Regel nicht die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 21), sondern allgemeine (Grund-)Kenntnisse und (Grund-)Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (vgl. Zängl, in: Fürst, GKÖD , Bd. I, K vor § 15 BBG Rn. 14).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 17 ff. m.w.N.).

    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).

    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 37.98

    Beamtenrecht, Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 -.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
    Insoweit wird auf den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - Bezug genommen.
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
    Der Beschwerdeführer hat einen Sachverhalt vorgetragen, nach dem es möglich erscheint, dass er durch die angegriffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in den als verletzt gerügten Rechten aus Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 103 Abs. 1 GG tatsächlich beeinträchtigt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 81, 208 ; 92, 158 ).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).
  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 69.03

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers mit Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - (ZBR 2004, 100) das Urteil aufgehoben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Seit seiner Ernennung zum Beamten auf Probe am 25. März 1993 gehört der Kläger zu den von § 1 und § 2 Abs. 1 2. BesÜV erfassten Beamten und erhält abgesenkte Dienstbezüge, die jedenfalls für die Zeit ab 1993 keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf BVerfGE 107, 218 ff.; BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Während die Laufbahnbewerber die Laufbahnbefähigung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 BLV in der Regel mit dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der vorgeschriebenen Laufbahnprüfung erwerben, gehören zu den "Befähigungsvoraussetzungen" des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. in Anlehnung an das Laufbahnrecht alle Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben vermitteln (vgl. BVerfGE 107, 257 ; BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - a.a.O.), so dass der Kläger nicht sämtliche Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet erworben hat.

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - a.a.O., an die der Senat gebunden ist, gehört zu diesen fachbezogenen Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen nicht der nach dem Laufbahnrecht erforderliche Abschluss einer allgemeinen Schule oder einer Berufsausbildung, die nach den laufbahnrechtlichen Vorschriften an die Stelle des Abschlusses einer bestimmten allgemeinbildenden Schule treten kann.

    Die fachliche Qualifikation, auf die es insofern ankommt, wird regelmäßig erst durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - a.a.O.).

    Zwischen einem Beamten des mittleren Dienstes - wie dem Kläger -, der seinen Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert, aber im Beitrittsgebiet die polytechnische Oberschule besucht hat, und einem hinsichtlich seiner Ausbildung vergleichbaren Beamten, der über einen in den alten Ländern erworbenen Realschulabschluss verfügt, bestehen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie eine Versagung des Zuschusses und damit eine Ungleichbehandlung im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sachlich rechtfertigen könnten (vgl. dazu im Einzelnen BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 70.03

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

    Seit seiner Ernennung zum Beamten auf Probe am 18. April 1994 gehört der Kläger zu den von § 1 und § 2 Abs. 1 2. BesÜV erfassten Beamten und erhält abgesenkte Dienstbezüge, die jedenfalls für die Zeit ab 1993 keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf BVerfGE 107, 218 ff.; BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Während die Laufbahnbewerber die Laufbahnbefähigung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 BLV in der Regel mit dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der vorgeschriebenen Laufbahnprüfung erwerben, gehören zu den "Befähigungsvoraussetzungen" des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. in Anlehnung an das Laufbahnrecht alle Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben vermitteln (vgl. BVerfGE 107, 257 ; BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - a.a.O.), so dass der Kläger nicht sämtliche Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet erworben hat.

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - a.a.O., an die der Senat gebunden ist, gehört zu diesen fachbezogenen Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen nicht der nach dem Laufbahnrecht erforderliche Abschluss einer allgemeinen Schule oder einer Berufsausbildung, die nach den laufbahnrechtlichen Vorschriften an die Stelle des Abschlusses einer bestimmten allgemeinbildenden Schule treten kann.

    Die fachliche Qualifikation, auf die es insofern ankommt, wird regelmäßig erst durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - a.a.O.).

    Zwischen einem Beamten des gehobenen Dienstes wie dem Kläger, der seinen Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert, aber im Beitrittsgebiet die polytechnische Oberschule besucht hat, und einem hinsichtlich seiner Ausbildung vergleichbaren Beamten, der über einen in den alten Ländern erworbenen entsprechenden Schulabschluss verfügt, bestehen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie eine Versagung des Zuschusses und damit eine Ungleichbehandlung im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sachlich rechtfertigen könnten (vgl. dazu im Einzelnen BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Seit dem 1. Oktober 1995 gehört die Klägerin zu dem in § 1 und § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV bestimmten Personenkreis und erhält abgesenkte Dienstbezüge gemäß § 73 BBesG i.V.m. §§ 1, 2 der 2. BesÜV, die gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).

  • VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung;

    An die als nach Art. 3 Abs. 1 GG "geboten" bezeichnete Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Befähigungsvoraussetzungen´ in § 4 Abs. 1 S. 1 2. BesÜV (a. F.) in den Beschlüssen der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (vom 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99 -, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 - und - 2 BvR 1894/99 - und vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 - ist das erkennende Gericht nicht gebunden, weil dieser Auslegung keine über den dem jeweiligen Kammerbeschluss zugrunde liegenden Fall hinausgehende Bindungswikrung zukommt.

    Damit habe sie nicht, wie in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.11.2003 (2 BvR 1883/99) und 19.11.2003 (2 BvR 538/00) vorausgesetzt, sämtliche fachspezifischen Befähigungsvoraussetzungen außerhalb des Beitrittsgebiets erworben.

    Bei der Auslegung sieht das erkennende Gericht sich nicht durch den Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 - sowie die weiteren Kammerbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99 - ; vom 19.11.2003 -2 BvR 1894/99 - und vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 -, eingeschränkt.

    der Befähigungsvoraussetzungen bei Beamten der vorgenannten Laufbahnen nicht darauf ankommen, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemein bildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannte Bildungsstand erworben wurde (vgl. ebenso die weiteren Kammerbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99 - betreffend die Laufbahn des mittleren Justizdienstes; vom 19.11.2003 - 2 BvR 1894/99 -, betreffend die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung und vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 -, betreffend Dienstordnungsangestellte).

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54, [101]; 103, 310, [318 ff.]; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Umdruck, S. 17 ff. m.w.N.)"; vgl. ebenso die weiteren Kammerbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99; vom 19.11.2003 - 2 BvR 1894/99 - und vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 -, dort unter Angabe der Fundstelle in der amtlichen Sammlung für den Beschluss vom 12.02.2003 - 2 BvR 209/99 -: BVerfGE 107, 257, [270 ff.]).

  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung;

    Durchgreifende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der maßgeblichen Bestimmungen bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Juris = BVerfGE 107, 257; Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - Juris = BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - Juris = ZBR 2004, 100 f.; BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 27/95 -, Juris = BVerwGE 101, 116 ff.; Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 24/98 -Juris = Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6.; Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 69/03 -, Juris = DVBl. 2004, 1414 ff.; Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 70/69 -, Juris = LKV 2005, 68 f.; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 14/05 -, Juris = ZBR 2006, 347 ff.; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 16/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 17/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 20/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 24/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 25/05 -, Juris).

    Die allgemeinen Schul- und Bildungsabschlüsse gehören entgegen den ursprünglichen Bescheiden des Beklagten nach der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Juris = BVerfGE 107, 257 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - Juris = ZBR 2004, 100 f. und Kammerbeschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - Juris = ZBR 2004, 169 ff.), der sich das Bundesverwaltungsgericht und der Senat angeschlossen haben (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 -, Juris = NJ 2000, 43 f.; Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 69/03 -, Juris = DVBl. 2004, 1414 ff.; Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 70/03 -, Juris = LKV 2005, 68 f.; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 14/05 -, Juris = ZBR 2006, 347 ff.; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 16/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 17/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 20/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 24/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 25/05 -, Juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. November 2005 - 2 KO 1003/03 -, S. 14) aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der von § 4 2. BesÜV geforderten dienstrechtlichen Vorbildung.

    Ob der in der APOmPVD geregelte Vorbereitungsdienst und die ebenfalls dort geregelte Laufbahnprüfung als Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erlangt worden sind, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich ortsbezogen zu beurteilen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - Juris = ZBR 2004, 100 f., so auch das Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 -, Juris = NJ 2000, 43 f.; Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 6/99 -, Juris = NJ 2000, 267; Urteil vom 27. Februar 2001 - 2 C 5/00 -, Juris = ZTR 2001, 334 f.; Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 69/03 -, Juris = DVBl. 2004, 1414 ff.; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 16/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 17/05 - Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 20/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 24/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 25/05 -, Juris).

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist im vorliegenden Fall kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgrund einer stattgebenden Gerichtsentscheidung gegeben, da ein sachlicher Grund für die Differenzierung wegen der Zielsetzung der Mobilitätsförderung der begünstigten Beamten gegeben ist (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Juris = BVerfGE 107, 257 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 -, Juris = NJ 2004, 72 ff.).

  • BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten

    Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl. 2004, S. 139 ).

    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV (a.F.) dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemein bildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. No-vember 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl. 2004, S. 139 ).

  • OVG Thüringen, 08.07.2008 - 2 ZKO 458/06

    Besoldung und Versorgung; Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen iSd § 4 Abs. 1 S.

    Dementsprechend ist es in der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass die Anspruchsvoraussetzung des § 4 Abs. 1 2. BesÜV ausschließlich ortsbezogen auszulegen ist (vgl. Urteil des Senats vom 27. März 2007 - 2 KO 112/06 - Juris m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - Juris = ZBR 2004, 100 f.; BVerwG, Urteile vom 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 - Juris = NJ 2000, 43 f.; vom 20. Januar 2000 - 2 C 6/99 - Juris = NJ 2000, 267; vom 27. Februar 2001 - 2 C 5/00 - Juris = ZTR 2001, 334 f.; vom 25. Mai 2004 - 2 C 69/03 - Juris = DVBl. 2004, 1414 ff. und vom 15. Juni 2006 - 2 C 16/05 - Juris, - 2 C 17/05 - Juris; - 2 C 20/05 - Juris; - 2 C 24/05 - Juris; - 2 C 25/05 - Juris).

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist im vorliegenden Fall kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgrund einer stattgebenden Gerichtsentscheidung gegeben, da ein sachlicher Grund für die Differenzierung wegen der Zielsetzung der Mobilitätsförderung der begünstigten Beamten gegeben ist (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Juris = BVerfGE 107, 257 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 -, Juris = NJ 2004, 72 ff.).

    2004, 139 und vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100), ermöglicht die diese Rechtsprechung berücksichtigende Auslegung der Norm durch das Bundesverwaltungsgericht eine einfache Anwendung des Gesetzes.

    Soweit der Kläger sich im Kern gegen die grundsätzliche Absenkung der Besoldung im Bereich der neuen Länder wenden sollte, unterliegt auch dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257; - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff. und vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - a. a. O.).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 15.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Seit dem 1. Oktober 1997 gehört der Kläger zu dem in § 1 und § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV bestimmten Personenkreis und erhält abgesenkte Dienstbezüge gemäß § 73 BBesG i.V.m. mit §§ 1, 2 der 2. BesÜV, die gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 4a N 20.11

    Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; Erwerb der

    a) Entgegen der Ansicht der Klägerin lässt sich den von ihr angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom: 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 -, 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 und 1894/99 -, alle zitiert nach juris) nicht entnehmen, dass unter § 4 2. BesÜV (a.F. und n.F.) auch solche Befähigungsvoraussetzungen fallen, die zwar im Beitrittsgebiet erworben wurden, jedoch nach "Struktur, Inhalt und Anforderungen den Ausbildungsstandards" entsprachen, die im bisherigen Bundesgebiet galten.

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat mit den genannten Entscheidungen klargestellt, dass die Befähigungsvoraussetzungen i.S.d. § 4 2. BesÜV nicht alle laufbahnrechtlichen Voraussetzungen umfassen, sondern nur solche, welche die spezifisch fachbezogene Vorbildung vermitteln, deren Inhalte im späteren Amt fortwirken (s. nur Beschlüsse vom: 12. Februar 2003 a.a.O., juris RN 49, und 13. November 2003 a.a.O., juris RN 37 f).

    Soweit es unter dieses Tatbestandsmerkmal im Rahmen seiner Erwägungen zu dem Begriff der Befähigungsvoraussetzungen subsumierte, hat es nicht einmal ansatzweise in Frage gestellt, dass ausschließlich solche Befähigungsvoraussetzungen dem mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbaren Sinn und Zweck der Zuschussregelung entsprechen, die außerhalb des Beitrittsgebiets erworben wurden (s. nur Beschlüsse vom: 12. Februar 2003 a.a.O., juris RN 47: "Die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Befähigungsvoraussetzungen in Anlehnung an das Laufbahnrecht sowie der daraus folgende Ausschluss der Begünstigung von Richtern, die nicht alle laufbahnrechtlichen Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet erworben haben, überschreitet nicht die durch den allgemeinen Gleichheitssatz gezogene Grenze."; 13. November 2003 a.a.O., juris RN 38: "Der Zweck der Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal aus dem bisherigen Bundesgebiet ist auch dann erreicht, wenn ein Beamter dort die laufbahnbezogene Ausbildung erfolgreich durchlaufen hat.").

    Gleichzeitig sollte durch die Gewinnung von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet das Vertrauen der Bürger der neuen Länder in Justiz und Verwaltung gestärkt werden (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O., juris RN 48 und 52; Beschluss vom 13. November 2003 a.a.O., juris RN 38; BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 27.95 -, juris RN 19, 25; Urteil vom 25. Mai 2004 a.a.O., juris RN 12).

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gemäß § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV begegnet gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218; 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).

    Ihr Zweck war in Bezug auf diesen Personenkreis darauf gerichtet, geeignetes Personal aus dem Beitrittsgebiet zu gewinnen, das bereit war, nach einer Ausbildung und Ablegung der dafür vorgesehenen Abschlussprüfung in den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet zurückzukehren (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - aaO; vgl. auch BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 25.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 123/07

    Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Berufung wg.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 17.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 20.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1997/04

    Zuschuss nach § 4 BesÜV2Bek 1994-09-10

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 16.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 24.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • VG Frankfurt/Oder, 02.06.2005 - 2 K 1984/98

    Absenkung der Bezüge eines Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes auf der

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07

    Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen;

  • BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06

    Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2008 - 5 Sa 335/07

    Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 733/08

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 21.05

    Vereinbarkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Bundesländern mit

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 411/09

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2009 - 4 S 2569/07

    Beamtenbesoldung: Verzicht des Dienstherrn auf Einrede der Verjährung

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 27.11

    Abgesenkte Dienstbezüge; andere Bewerber; Anpassungsfortbildung;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2009 - 5 Sa 209/08

    Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2009 - 5 Sa 202/08

    Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 B 77.08

    Anwendbarkeit des § 4 Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung i.d.F. bis 24.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 1 L 365/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

  • VG Gera, 09.12.2005 - 1 K 562/04

    Besoldung und Versorgung; Anspruch auf einen Zuschuss nach der 2. BesÜV

  • OVG Sachsen, 03.02.2012 - 2 A 188/08

    Soldat, erstmalige Ernennung, abgesenkte Besoldung, Befähigungsvoraussetzung,

  • VG Magdeburg, 19.07.2005 - 5 A 76/05
  • VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 1263/07

    Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Besoldung;

  • OVG Thüringen, 24.09.2009 - 2 KO 433/07

    Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1

  • VG Weimar, 19.04.2007 - 4 K 581/05

    Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" im Sinne des § 4 Abs.

  • VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 318/07

    Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Besoldung;

  • VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 208/07

    Beamtenbesoldung: Anwendung der 2. BesÜV; Verwendung im Beitrittsgebiet;

  • VG Weimar, 19.04.2007 - 4 K 1273/06

    Recht der Landesbeamten; Maßgeblicher Zeitpunkt des Vorliegens der

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